Der Trauerfall ist eingetreten. Nun gilt es, zunächst die
notwendigen Formalitäten zu bedenken. Nach Eintritt des Sterbefalles
müssen Sie unverzüglich den Haus- oder Notarzt zur Feststellung des
Todes und der Todesursache verständigen. Dieser Arzt hat darüber eine
Todesbescheinigung auszustellen.
In Krankenhäusern geschieht dies durch die dortigen Ärzte. Gleichzeitig und unverzüglich ist der Sterbefall entweder persönlich oder fernmündlich bei dem jeweiligen Bestattungsunternehmen anzuzeigen. Dort werden dann auch der Bestattungstermin, die Bestattungsart und der Bestattungsort (Friedhof) festgelegt.
Die Bestattungsgesellschaft wird für Sie beim zuständigen Standesamt die Beurkundung vornehmen lassen. Folgende Unterlagen sind dabei erforderlich: Geburts- und Heiratsurkunde des Verstorbenen, Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten, Personalausweis des Verstorbenen und des Anzeigenden, gegebenenfalls auch Familienbuch bzw. Familienstammbuch, Scheidungsurteil, der Rentenbescheid des Versorgungsamtes und die Todesbescheinigung (ausgenommen: die Sterbefälle in den städtischen Krankenanstalten und in den städtischen Altersversorgungsanstalten).
Der Standesbeamte stellt Sterbeurkunden in beliebiger Anzahl gegen eine Gebühr aus. Gebührenfrei sind jedoch Sterbeurkunden zur Beantragung der gesetzlichen Rentenansprüche.
Beachten Sie auch, daß für Versicherungen, private Krankenkassen, Finanzämter, Arbeitgeber, Banken und Sparkassen, Sterbegeldkassen Sterbeurukunden benötigt werden. Bemessen Sie danach Ihren Bedarf an Sterbeurkunden.
Bestattungsgesellschaft
Balauerfohr 9
23552 Lübeck
Tel: 0451 / 79 81 00
Fax: 0451 / 7 27 77
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