Jeder von uns kann durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit in
die Situation kommen, dass er für sich selbst keine Entscheidungen mehr
treffen kann. Auch im Alter kann es sich ergeben, dass man nicht mehr
alle Geschäfte des täglichen Lebens selbstständig regeln kann. Deshalb
sollten Sie sich schon heute darüber Gedanken machen, wie Ihre Wünsche
und Lebensvorstellungen für diesen Fall aussehen und wie sie geltend
gemacht werden können.
Mit der Betreuungsverfügung bestimmen Sie schon heute, was später einmal geschehen soll und Sie können für den Betreuungsfall Wünsche äußern: Sie legen fest, wer Ihre Betreuung führen soll und Sie bestimmen, anhand welcher Kriterien die Betreuung ausgeführt werden soll. Das Vormundschaftsgericht muss und wird sich dann an Ihre Vorschläge halten. Neben der Benennung der gewünschten Person als Ihren zukünftigen Betreuer können Sie auch Ihre Wünsche an die Ausübung der Betreuung festhalten.
Der Vorsorgevertrag ist vor allem für Menschen gedacht, die keine Angehörigen haben oder die ihre Bestattung ganz individuell nach ihren Wünschen und Vorstellungen ausgerichtet wissen wollen. Aber eigentlich sollte jeder diese Vorsorge nutzen, nimmt er damit doch dem Ehepartner, den Kindern oder den Angehörigen die Entscheidung ab. Wichtig zu wissen ist, daß der Vorsorge-Vertrag unabhängig vom Testament nur die Durchführung der Bestattung regelt. Da das Testament in der Regel erst nach der Beisetzung eröffnet wird, ist es sinnvoll, einen Vorsorge-Vertrag abzuschliessen.
Bestattungsgesellschaft
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