Bedenken Sie, daß man das Verfügungsrecht über die Erbschaft erst mit der Aushändigung des beantragten Erbscheinens von zuständigen Nachlaßgericht erlangt. Setzen Sie sich deshalb - soweit erforderlich - zur Regelung der Erbschaftsangelegenheiten mit dem zuständigen Nachlaßgericht in Verbindung.
Sehen Sie die vorhandenen Versicherungsunterlagen durch, ob nicht ein Anspruch auf Sterbegeld aus Sterbegeldversicherungen der Sterbe- und Begräbniskassen bzw. Bestattungsvereine, aus Lebensversicherungen, von Gewerkschaften, Pensionskassen usw. besteht. Beihilfeberechtigten des öffentlichen Dienstes gewährt die Dienststelle auf Antrag eine Beihilfe zu den notwendigen Aufwendungen der Bestattung.
Hat der Verstorbene bereits Rente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung bezogen, so kann die Witwe beim zuständigen
Zahlpostamt innerhalb von 21 Tagen einen Antrag auf eine Weiterzahlung
(3 Monatsrenten) stellen. Daneben ist der Antrag auf Witwen-, Witwer-
oder Waisenrente nicht zu vergessen. Hierbei sind wir Ihnen selbstverständlich gerne behilflich.
Steuerliche Auswirkungen ergeben sich bei der Einkommen- und Vermögensteuer, Vermögensabgabe, der Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer und Grunderwerbssteuer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Zur Abgabe der Erbschaftssteuererklärung wenden Sie sich am besten an das Finanzamt. Beim Lohnsteuerjahresausgleich können beinahe alle durch einen Trauerfall entstandenen Aufwendungen, die nicht aus dem Nachlaß bestritten werden konnten, als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen angerechnet werden.
Bestattungsgesellschaft
Balauerfohr 9
23552 Lübeck
Tel: 0451 / 79 81 00
Fax: 0451 / 7 27 77
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