Wichtige Unterlagen
Folgende Dokumente werden in einem Trauerfall benötigt:
- Personalausweis des Verstorbenen
- Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
- (bei Ledigen) Geburtsurkunde
- (bei Verheirateten) Auszug aus dem Familienbuch
- Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen.
- (bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
- (bei Verwitweten) Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- ggf. Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
- ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
- ggf. Versicherungsunterlagen
Diese Checkliste sagt Ihnen, was bei einem Todesfall zu tun ist. Bei Unsicherheiten oder Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie selbst müssen folgendes tun:
1. den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist
2. Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein ausstellen lassen
Danach hilft Ihnen Schäfer & Co bei folgenden Punkten:
- Überführung des/der Verstorbenen veranlassen
- die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
- Beratung beim Erwerb eines Wahl- oder Reihengrabes (bei Erd- oder Feuerbestattung)
- Terminfestlegung bei Stadt oder Kirche für die Trauerfeier
- Orgelspiel und evtl. sonstige musikalische Begleitung für die Trauerfeier bestellen
- Dekoration für die Trauerfeier in der Kapelle bestellen
- Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier in der Kapelle bestellen
- Sarggebinde bestellen
- Bestellung von Kränzen und Handsträußen
- Trauerbriefe und Danksagungen bestellen
- Adressen für Anschriften Trauerbriefe zusammenstellen
- Zeitungsanzeigen (Familienanzeige, Nachruf) bestellen
- dem Pfarrer oder einem Redner Kenntnis geben
- Überbrückungsgeld (dreimonatige Rentenfortzahlung) bei der Rentenversicherungsstelle beantragen
- Abmelden der Rente bei der zuständigen Rentenberechnungsstelle
- Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)
- Bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten den Rentenanspruch geltend machen